Bild eines Abwasser LKW

ABWASSER

Stadtbetriebe Siegburg AöR - Fachbereich Abwasser

NEUE POSTANSCHRIFT: Lindenstraße 87, 53721 Siegburg.

Seit dem 01.01.2011 ist der Fachbereich Abwasser der STADTBETRIEBE SIEGBURG AöR für die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung auf dem Stadtgebiet der Kreisstadt Siegburg zuständig. Unsere Mitarbeiter sorgen für einen reibungslosen Betrieb des etwa 162 km langen Kanalnetzes und der zahlreichen Sonderbauwerke.

Unsere Hauptaufgaben sind:

  • Sammeln und Fortleiten des auf dem Stadtgebiet anfallenden Abwassers
  • Unterhaltung und Betrieb von kommunalen Abwasseranlagen
  • Neubau und Sanierung von kommunalen Abwasseranlagen
  • Bürgerberatung in allen Fragen der Grundstücksentwässerung
  • Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren
  • Allgemeine Informationen

    Was gehört nicht in die Toilette?

    Ihre Toilette ist kein Mülleimer. Wenn Abfälle in der Toilette entsorgt werden, können Sie Schäden an den Rohrleitungen im Haus und in der Kanalisation sowie den Siegburger Pumpstationen verursachen.

     Diese Schäden können zu Verstopfungen, zum Ausfall der sanitären Anlagen und zu hohen Reparaturkosten führen. Des Weiteren sollten Sie wissen, dass Ratten von Speiseresten angelockt werden. Kurz gesagt: Die Toilette soll nicht als zusätzlicher Mülleimer genutzt werden, sondern für das, wofür sie erfunden wurde: Das kleine und große "Geschäft"! Diese Dinge gehören nicht in die Toilette:

    • Speisereste
    • Reinigungs- und Desinfektionsmittel
    • Damenhygieneartikel
    • Windeln und Feuchttücher
    • Fette und Öle
    • Medikamente
    • Katzenstreu
    • Blumenerde

    Medikamentenreste, verdünnte Flüssigkeiten, wie Fette, Öle, Reinigungs- und Desinfektionsmittel können in Kläranlagen nicht vollständig herausgefiltert werden und verbleiben im geklärten Wasser, somit können diese Abfälle ins Grundwasser gelangen.

    Feuchttücher gehören in den Müll 
    Ganz besonders Feuchttücher gehören nicht in die Toilette. Denn anders als Toilettenpapier lösen sich Feuchttücher nicht im Wasser auf. Sie führen zu Verstopfungen im Abwasserkanal, zu Ausfällen in den Pumpwerken, zum Rückstau und damit zu Überschwemmungen. Beachten Sie hierzu auch § 7 Abs. 2 unserer Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Stadtbetriebe Siegburg AöR vom 15.06.2012 in der Fassung der 4. Nachtragssatzung vom 05.12.2023, hier wird nochmal ergänzend aufgeführt, was nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden darf.

  • Rückstausicherung

    Informationen zum Schutz vor Rückstau aus dem Kanalnetz

    Starke Regenfälle, vor allem in den Sommermonaten, können zu Rückstau aus dem Kanalnetz und somit zu Überschwemmungen von Kellern und anderen tief liegenden Räumen führen. Hier möchten wir Ihnen kurz erläutern, wie Rückstau aus dem Kanalnetz entsteht und wie Sie sich dagegen schützen können.

    Bedenken Sie bitte, dass die hier vorgestellten Informationen so kompakt wie möglich gehalten werden. Ein funktionierender Schutz vor Rückstau muss immer an die Gegebenheiten vor Ort angepasst werden. Planung und Ausführung gehören in die Hände von Fachleuten.

    Wie kommt es zu Rückstau?

    Die öffentliche Kanalisation kann aus technischen sowie aus Kostengründen nicht so dimensioniert werden, dass alle Wassermassen eines Starkregenereignisses aufgenommen werden können. Aber auch durch betriebliche Störungen im Kanalnetz, zum Beispiel durch Verstopfungen, kann es zu Rückstau aus dem Kanalnetz kommen.Im Falle eines Rückstaus kann die Wasserspiegellage innerhalb des Kanalnetzes bis zur so genannten "Rückstauebene" ansteigen. Die Rückstauebene beschreibt also die Höhe, bis zu der das Wasser im öffentlichen Kanalnetz ansteigen kann. In der Regel ist dies die Straßenoberkante vor dem Grundstück.

    Dies bedeutet, dass alle Ablaufstellen und Entwässerungseinrichtungen (Toiletten, Bodeneinläufe, Waschbecken …), welche sich unterhalb der Rückstauebene befinden, rückstaugefährdet sind und entsprechend der Einbausituation gesichert werden müssen. Dies gilt auch für tief liegende Parkplatz- oder Hofflächen. Ablaufstellen oberhalb der Rückstauebene sind dagegen im freien Gefälle der öffentlichen Kanalisation zuzuführen.

    Die nachstehende Abbildung zeigt eine Rückstausituation ohne ausreichenden Rückstauschutz.

    Das Wasser drückt sich über Entwässerungseinrichtungen, welche sich unterhalb der Rückstauebene befinden, in die tief liegenden Räume

     

     

    Wie kann man sich schützen?

    Gemäß § 13, Absatz 3 der Entwässerungssatzung der Stadtbetriebe Siegburg AöR, hat sich der Grundstückseigentümer gegen Rückstau von Abwasser aus dem öffentlichen Kanalnetz zu schützen. Hierzu hat er Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene (in der Regel die Straßenoberkante) durch funktionstüchtige Rückstausicherungen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu sichern.

    Unter den allgemein anerkannten Regeln der Technik versteht man in diesem Zusammenhang die Bestimmungen folgender DIN-Normen:

    • DIN EN 752 – Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden
    • DIN EN 12056 – Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden
    • DIN 1986 – Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke

    Die Zuständigkeit liegt also beim Grundstückseigentümer. Die Kommune haftet nicht für Schäden an Grundstücken die durch Rückstau aus dem Kanalnetz entstanden sind. Generell kann jedes Grundstück gegen Rückstau aus dem Kanalnetz geschützt werden. Den Aufwand hierfür bestimmen die Lage des betreffenden Grundstückes zum öffentlichen Kanalnetz sowie die technische Ausführung der bereits bestehenden oder geplanten Entwässerungsgegenstände. Wirksamer Schutz vor Rückstau lässt sich durch den Einbau einer Hebeanlage oder den Einbau von Rückstauverschlüssen erreichen. Teilweise ist auch die Kombination dieser Maßnahmen notwendig.

    Funktionsweise einer Hebeanlage: Den sichersten Schutz vor Rückstau aus dem Kanalnetz bietet der fachgerechte Einbau einer Hebeanlage. Diese pumpt das unter der Rückstauebene anfallende Abwasser bis über die Rückstauebene. Von dort kann das Abwasser dann in die Leitung zum öffentlichen Kanal abfließen. Vorteilhaft ist hier, dass die Gebäudeentwässerung auch während des Rückstauereignisses betriebsfähig bleibt. Die Auswahl des Pumpentyps und der Pumpenleistung muss von einem Fachplaner oder Architekten, bzw. durch einen Fachbetrieb für Sanitärtechnik erfolgen.

    Funktionsweise eines Rückstauverschlusses: Bei Rückstauverschlüssen wird durch mechanisch arbeitende Klappen oder Ventile der rückwärtige Zufluss des Abwassers aus dem Kanalnetz unterbrochen. Diese Rückstauverschlüsse dürfen jedoch nur eingesetzt werden, wenn Gefälle zum öffentlichen Kanal besteht und:

    • die geschützten Räume von untergeordneter Nutzung sind. Das heißt, dass keine wesentlichen Sachwerte oder die Gesundheit von Personen bei Überflutung der Räume beeinträchtigt werden und
    • der Benutzerkreis klein ist und diesem ein WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung steht und
    • bei Rückstau auf die Benutzung der Ablaufstelle verzichtet werden kann.

    Besonders wichtig ist die Wahl des richtigen Einbauortes des Rückstauverschlusses unter Beachtung der gesamten Entwässerungssituation. Werden hier Fehler gemacht, flutet man unter Umständen den Keller mit dem Wasser vom eigenen Grundstück! Weiterhin dürfen, laut DIN-Norm, je nach Anwendungsbereich, nur bestimmte Typen von Rückstauverschlüssen verwendet werden. Dies gilt insbesondere für Anlagen die fäkalhaltiges Abwasser ableiten. Hier ist auf jeden Fall eine Beratung durch einen Fachplaner oder Architekten, bzw. durch einen Fachbetrieb für Sanitärtechnik notwendig. Die nachstehende Abbildung zeigt eine Rückstausituation mit Schutz des Gebäudes durch den Einbau einer Hebeanlage.

    Was kann man sonst noch tun?

    Hebeanlagen und Rückstauverschlüsse sind technische Anlagen die regelmäßig und fachmännisch gewartet werden müssen. Dies gilt insbesondere für die störanfälligen Rückstauverschlüsse. Damit im Ernstfall auch alle Einbauteile funktionieren, sollte eine Wartung zweimal im Jahr durchgeführt werden. In manchen Schadensfällen verlangen Versicherungen einen Nachweis der ordnungsgemäßen Wartung. Ohnehin sollten Sie mit Ihrer Versicherung den bestehenden Versicherungsschutz im Falle eines Rückstaus abklären.

    Teilweise können bauliche Zusatzmaßnahmen den Schutz vor Rückstau unterstützen. Überdenken Sie, ob Sie alle Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene noch benötigen. Falls nicht, sollte man diese Einbauteile fachmännisch zurück bauen lassen. Auch der Bau eines kleinen Überdaches über dem Kellerabgang kann helfen. Wenn die Möglichkeit besteht, kann das hier anfallende Regenwasser schadlos über den Garten entwässern und nicht über die Kellertür in das Gebäude eindringen.

    Nicht nur durch Rückstau aus dem Kanalnetz können Schäden entstehen.
    Bei starken Regenereignissen kann sich Oberflächenwasser auf Straßen, Wegen und Plätzen aufstauen und zu Überflutungen führen obwohl die Kanalisation funktionsfähig ist.
    Dieses Wasser kann unter Umständen über Kellerabgänge, Garagen oder Lichtschächte in die Gebäude strömen und dort Schäden anrichten. Prüfen Sie die Gefällesituation Ihres Grundstückes. Bauliche Maßnahmen, wie z. B. das Anlegen von Schwellen vor Kellertüren oder vor Lichtschächten kann schon sehr effektiv sein. Beachten Sie auch bitte, dass durch undichte und defekte Grundleitungen, im Falle eines Rückstaus, Wasserschäden an Fußböden oder Wänden entstehen können. Stellen Sie solche Schäden fest, sollten Sie eine Funktionsprüfung (z. B. Kamerauntersuchung) der Grundleitungen durchführen lassen.

    Ansprechpartner: Wir hoffen Ihnen mit diesen Informationen die Problematik des Rückstaus aus dem Kanalnetz näher gebracht zu haben. Wenden Sie sich bei weiteren Fragen bitte an den Fachbereich Abwasser der Stadtbetriebe Siegburg AöR. Falls Sie einen Neubau oder den Umbau eines bestehenden Gebäudes planen, sollten Sie unbedingt Ihren Architekten auf die Problematik der Rückstausicherung ansprechen. Auch die entsprechenden Handwerksfirmen aus der Heizungs- und Sanitärtechnik, die z. B. Ihre Heizungsanlage warten, sind geeignete Ansprechpartner.

  • Zustands- und Funktionsprüfung

    Aktuelle Informationen zur Zustands- und Funkionsprüfung (Dichtheitsprüfung) privater, nicht gewerblicher / industrieller Abwasseranlagen, finden Sie unter nachstehendem Link der Verbraucherzentrale NRW: https://www.abwasser-beratung.nrw

    Sollten darüber hinaus Fragen zu diesem Thema bestehen, können Sie unter unserer Hotline Nummer persönlich Kontakt zu einem Mitarbeiter aufnehmen: 02241 / 10277-92

    Oder Sie schreiben uns:
    STADTBETRIEBE SIEGBURG AöR
    FACHBEREICH ABWASSER
    Wilhelmstraße 59-61, 53721 Siegburg
    abwasserwerk@siegburg.de

  • Baumaßnahmen

    Eine Hauptaufgabe des Fachbereichs Abwasser der STADTBETRIEBE SIEGBURG AöR ist die Erneuerung und Sanierung der bestehenden Abwasseranlagen.

    Die im Laufe der Zeit angestiegene Verkehrsbelastung, die Bevölkerungszu- nahme sowie die immer intensiver werdenden Niederschläge verlangen nach baulichen und hydraulischen Sanierungskonzepten für öffentliche Abwasseranlagen. Zudem hat der Gesetzgeber durch Erlass von Rechtsnormen die Anforderungen an den Betrieb und die Unterhaltung von Kanalisationsnetzen erhöht. Beispielsweise ist das Einleiten von Niederschlagswasser in ein Gewässer ohne aufwändige Vorklärung nicht mehr gestattet. Auch sind die STADTBETRIEBE SIEGBURG AöR zur Selbstüberwachung des gesamten öffentlichen Kanalnetzes verpflichtet. Die Erkenntnisse aus dieser Selbstüberwachung sind zeitnah umzusetzen.

     

    Die Sanierungsstrategie der Stadtbetriebe Siegburg AöR setzt dabei auf:

    • Punktuelle Sanierung von Einzelschäden
    • Streckensanierungen gemäß Bauplan
    • Netzerweiterungen gemäß hydraulischer Planung

    Aktuelle sowie geplante Baumaßnahmen

    Zurzeit werden folgende Baumaßnahmen durchgeführt:

    • Burggasse / Guardastraße: Erneuerung der Schmutz- und Regenwasserkanäle sowie Erneuerung der Grundstücksanschlussleitungen.
    •  Im Mittelfeld / Marienhofstraße / Lambertstraße: Grabenlose Kanalsanierung und teilweise Erneuerung des Mischwasserkanals sowie Erneuerung der Grundstücksanschlussleitungen.
    • Roonstraße (Teilstück): Grabenlose Kanalsanierung des Mischwasserkanals sowie Erneuerung der Grundstücksanschlussleitungen. Bereich HN44 - HN48 und HN52 – HN56.
    • Fliederweg: Grabenlose Kanalsanierung des Mischwasserkanals sowie Erneuerung der Grundstücksanschlussleitungen.
    • Rotdornweg (Teilstück): Grabenlose Kanalsanierung und teilweise Erneuerung des Mischwasserkanals sowie Erneuerung der Grundstücksanschlussleitungen. Bereich Sanddornweg bis Schlehdornweg.
    • Akazienweg: Grabenlose Kanalsanierung des Mischwasserkanals sowie Erneuerung der Grundstücksanschlussleitungen.
    • Zeithstraße: Neubau eines Regenrückhaltebeckens in Höhe der Zeithstraße HN100 bis HN104.
    • Augustastraße: Erneuerung der Schmutz- und Regenwasserkanäle sowie Erneuerung der Grundstücksanschlussleitungen.


    Bei Fragen zu den Baumaßnahmen wenden Sie sich bitte an

    Stadtbetriebe Siegburg AöR
    Fachbereich Abwasser
    Herr Ulrich Schrage
    Tel.: 02241-1027786
    Mobil: 0151 148 30 200
    E-Mail: ulrich.schrage@stadtbetriebe-siegburg.de

  • Planauskunft

    Benötigen Sie Planunterlagen zur Lage der Abwasserleitungen im öffentlichen Straßenland? Oder brauchen Sie Angaben über die Lage der Kanalanschlussleitungen?

    Dann stellen Sie bitte einen formlosen Antrag auf Leitungsauskunft per E-Mail unter:
    planauskunft.abwasser@stadtbetriebe-siegburg.de  

    Beschreiben Sie bitte in Ihrem Antrag, für welches Grundstück Sie Planunterlagen benötigen (Adresse sowie Angaben über Gemarkung, Flur und Flurstück). Hilfreich ist auch das Anfügen eines Lageplanausschnittes.

    Telefonisch und per Telefax erreichen Sie uns unter:
    Telefon 02241-102 7780 oder 02241-102 7785
    Telefax 02241-102 7799

    Ihre STADTBETRIEBE SIEGBURG AöR
    Fachbereich Abwasser

  • Gebühren & Beiträge

    Aktuelle Kanalbenutzungsgebühren und Kanalanschlussbeiträge.

    Aktuelle Kanalbenutzungsgebühren

    • Die Schmutzwassergebühr beträgt je Kubikmeter zugrunde zu legender Wassermenge 3,94 €.
    • Die Niederschlagswassergebühr beträgt je Quadratmeter angeschlossener, bebauter und befestigter Grundstücksfläche 2,08 €
    • Die Gebühr für die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben beträgt 39,01 € je cmb abgefahrenen Grubeninhalts.


    Aktuelle Kanalanschlussbeiträge

    • Der Kanalanschlussbeitrag beträgt 15,34 € je Quadratmeter modifizierter Grundstücksfläche.


    Nähere Erläuterungen zu den Gebühren und Beiträgen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Satzungen.

  • Satzungen

    Alle Informationen zu unseren Satzungen, Fachbereich Abwasser, finden Sie hier.

    Weiterführende Informationen

  • Downloads & Links

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