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Abwasser

Stadtbetriebe Siegburg AöR - Fachbereich Abwasser

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie möglicherweise mitbekommen haben, hat das Oberverwaltungsgericht NRW am 17.5.2022 eine Entscheidung zur Kalkulation von Abwassergebühren getroffen (AZ: 9 A 1019/20).

Das OVG NRW hat hiermit seine langjährige Rechtsprechung zur Gebührenkalkulation aufgegeben und geändert. Da die Abwassergebühren in Siegburg auf Basis der bisherigen Rechtsprechung kalkuliert wurden, sind auch die hiesigen Abwassergebühren von der Entscheidung betroffen, und zwar bereits im Jahr 2022. Die konkreten Auswirkungen auf die Gebührensätze werden derzeit ermittelt. Insoweit bedarf es einer sorgfältigen Auswertung des Urteils des OVG NRW. Handlungsbedarf von Seiten der Abwasserkunden für das laufende Jahr 2022 besteht aktuell nicht. Eine erforderliche Korrektur der Abwassergebühren für das Jahr 2022 und der Ausgleich gegebenenfalls zu viel gezahlter Vorauszahlungen erfolgt spätestens im Zuge der Jahresabrechnung 2022.

Update vom 15.07.2022:
Das Urteil des OVG NRW vom 17.05.2022 ist noch nicht rechtskräftig geworden, da die beklagte Kommune beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zwischenzeitlich eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen besagtes Urteil eingelegt hat. Eine Entscheidung des BVerwG wird frühestens zum Jahresende 2022 bzw. Anfang 2023 erwartet. Erst nach Rechtskraft des Urteils kann die abschließende Entscheidung hinsichtlich der Auswirkungen auf die Abwassergebühren in Siegburg, auch für das Jahr 2022, erfolgen. Dies wird in der Jahresabrechnung 2022 entsprechend berücksichtigt werden.

Update vom 12.12.2022:
Der Landtag NRW hat in seiner Sitzung am 7.12.2022 in 2. Lesung das Zweites Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften verabschiedet (den Gesetzestext können Sie an dieser Stelle einsehen). Durch Artikel 1 dieses Gesetzes wird § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz NRW abgeändert. Der genannte Paragraph des Kommunalabgabengesetzes bildet die zentrale Gesetzesgrundlage zur Aufstellung der Abwassergebührenkalkulation in NRW. Durch diese Gesetzesänderung wird im Bereich der Abwassergebühren Klarheit in Fragen geschaffen, die durch das Urteil des OVG NRW vom 17.5.2022 aufgekommen waren. Das Gesetz tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW in Kraft. Dies wird im Laufe des Dezember 2022 erfolgen.

Der Fachbereich Abwasser der Stadtbetriebe Siegburg AöR erhebt gem. § 9 Abs. 1 Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung monatliche Vorausleistungen auf die Jahresschmutzwasser- und -niederschlagswassergebühr. Die endgültige Gebührenfestsetzung erfolgt erst zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums, im Regelfall zum 31.12. eines Jahres. Die vorstehend genannte Änderung des KAG NRW wird dementsprechend auch schon auf die Festsetzung der Abwassergebühren für das Jahr 2022 angewendet. Des Weiteren werden die Gebühren für die Folgejahre auf dieser Grundlage kalkuliert.

Wir halten Sie an dieser Stelle über die aktuellen Entwicklungen weiter auf dem Laufenden.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kolleginnen und Kollegen natürlich gerne per Telefon oder E-Mail zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team des Fachbereichs Abwasser der SBS AöR

Seit dem 01.01.2011 ist der Fachbereich Abwasser der STADTBETRIEBE SIEGBURG AöR für die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung auf dem Stadtgebiet der Kreisstadt Siegburg zuständig. Unsere Mitarbeiter sorgen für einen reibungslosen Betrieb des etwa 162 km langen Kanalnetzes und der zahlreichen Sonderbauwerke.

 

Öffnungszeiten:

Mo. bis Do. von 08:00 bis 16:00 Uhr
Fr. von 08:00 bis 13:00 Uhr

 

Unsere Hauptaufgaben sind:

  • Sammeln und Fortleiten des auf dem Stadtgebiet anfallenden Abwassers
  • Unterhaltung und Betrieb von kommunalen Abwasseranlagen
  • Neubau und Sanierung von kommunalen Abwasseranlagen
  • Bürgerberatung in allen Fragen der Grundstücksentwässerung
  • Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren


Weitere Informationen können Sie dieser Hompage entnehmen, oder Sie wenden sich direkt an einen unserer Mitarbeiter.


Ihre STADTBETRIEBE SIEGBURG AöR
Fachbereich Abwasser


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Bitte informieren Sie in diesem Fall:

  • während der allg. Diensteiten:
    Stadtbetriebe Siegburg AöR - Fachbereich Abwasser
    Tel.+49 (0) 2241 - 102 7785
    Fax. +49 (0) 2241 - 102 7799

     
  • nach 16.00 Uhr oder am Wochenende:
    Rufbereitschaft  der Stadtbetriebe Siegburg AöR
    Tel.: +49 (0) 170 55 766 37

 

Hinweis

Für die Beseitigung von Verstopfungen des privaten Hausanschlusses auf dem Grundstück oder der privaten Abwasserleitungen im Haus sind die Eigentümer selbst verantwortlich. Erst an der Grundstücksgrenze zur Straße beginnt die Zuständigkeit der Stadtbetriebe Siegburg AöR.